ℹ️ Erneuter Brief an GuteFrage, Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Polizei-Beratung – vom 02.07.2026 🔴🔵🟢🟡
Auslöser waren mehrere Unterstellungen verschiedener Nutzer, die anzweifelten, dass unsere Gruppe von GuteFrage benachteiligt wurde. Unser Beitrag um das zu belegen wurde gelöscht.Der Abschnitt „Chronologie“ ist aus Platzgründen gekürzt.Betr. Beschwerde wegen Löschung einer sachlichen Gegendarstellung, öffentlicher Unterstellungen und Bitte um Prüfung der PlattformverantwortungAnGutefragePolizei-BeratungCC:Antidiskriminierungsstelle des Bundes (mit Aktenzeichen vom Brief 2025) Bundesnetzagentur Bayerische Landeszentrale für neue Medien Sehr geehrtes gutefrage-Team, hiermit legen wir erneut Beschwerde gegen die Löschung unseres Gruppenbeitrags vom 01.07.2026 sowie gegen die Ablehnung der Wiederherstellung vom 02.07.2026 ein. Der Beitrag diente der sachlichen Gegendarstellung gegen wiederholte öffentliche Zweifel an unserer Glaubwürdigkeit. Mehrere Nutzer stellten öffentlich infrage, dass unsere Darstellung zu einer früheren Antwort von gutefrage zutrifft. Dadurch wurde sinngemäß der Eindruck erzeugt, wir hätten gelogen, etwas erfunden oder würden bewusst täuschen. Meldungen solcher Beiträge führten teilweise nicht zu Löschungen, so dass die Inhalte weiter bestehen.Nach unserer Bewertung bestätigt die Antwort von gutefrage vom 27.10.2025 die damalige Ungleichbehandlung unserer Gruppe in der Sache. Den Inhalt dieser Antwort veröffentlichen wir nicht, weil gutefrage dies untersagt. Gerade deshalb hatten wir lediglich einen Screenshot des Posteinganges veröffentlicht. Erkennbar waren nur Absender, Datum, Betreff / Antwortbezug und der Eingang entsprechender Antwort-E-Mails. Der Inhalt der E-Mails wurde nicht veröffentlicht.Dadurch entsteht aus unserer Sicht eine nicht hinnehmbare Situation: Öffentliche Zweifel und rufschädigende Unterstellungen gegen uns bleiben teilweise stehen, während unsere sachliche Möglichkeit zur Gegendarstellung und zum Nachweis der Existenz der Antwort entfernt wird.Wir bitten daher um konkrete Klärung folgender Punkte:Gegen welche konkrete Regel hat unser gelöschter Beitrag verstoßen?Welche zulässige Form der Gegendarstellung erlaubt gutefrage uns?Ist ein geschwärzter Screenshot der E-Mail zulässig, der ausschließlich Absender, Datum, Betreff / Antwortbezug und Eingang einer Antwort zeigt?Warum bleiben Kommentare bestehen, die uns sinngemäß Lüge, Täuschung oder Erfindung ohne jeglichen Beleg unterstellen?Wird gutefrage wiederholte rufschädigende Unterstellungen gegen uns entfernen oder künftig unterbinden?Nach welchen transparenten Kriterien wird entschieden, welche Gruppen in hervorgehobenen Gruppenbereichen sichtbar sind und welche nicht?Für den Fall, dass gutefrage uns keine zulässige Möglichkeit zur Gegendarstellung eröffnet und zugleich rufschädigende Unterstellungen gegen uns trotz Kenntnisnahme stehen lässt, behalten wir uns vor, den Vorgang außerhalb der Plattform im Rahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB sachlich zu dokumentieren und die Antwort von gutefrage nur soweit erforderlich sinngemäß oder auszugsweise wiederzugeben.Wir weisen darauf hin, dass wir diesen Vorgang wegen der wiederholten öffentlichen Unterstellungen, der aus unserer Sicht unzureichenden Moderation sowie der Löschung unserer sachlichen Gegendarstellung gesondert dokumentieren. Der Vorgang betrifft aus unserer Sicht nicht nur einzelne Nutzer, sondern auch die Frage, wie ein Plattformbetreiber nach Kenntnisnahme auf unbelegte, rufschädigende oder diskreditierende Aussagen reagieren muss. Diese E-Mail geht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter Bezugnahme auf das Zeichen 2025_A_10275 sowie der Bundesnetzagentur / dem Digital Services Coordinator und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien zur Kenntnis. Wir bitten um eine konkrete und nachvollziehbare Antwort innerhalb von 7 Tagen.Screenshots und E-Mail Nachrichten (sofern gestattet), können wir als Belege auf Anfrage gern nachreichen.Im unteren Teil dieser E-Mail befinde sich dei Chronologie der Vorgeschichte.An die polizeiliche Beratungsstelle:Wir bitten die polizeiliche Beratungsstelle um Hinweise, wie wir uns gegen wiederholte öffentliche Rufschädigungen, unbelegte Unterstellungen und digitale Diskreditierung schützen bzw. zur Wehr setzen können, ohne hierfür zunächst Strafanzeigen stellen und dadurch unsere Anonymität aufgeben zu müssen. Chronologie (Kurzfassung)17.10.2025: Schreiben an GuteFrage und Antidiskriminierungsstelle wegen Benachteiligung unserer Gruppe.20.10.2025: Antwort der Antidiskriminierungsstelle, Az. 2025_A_10275.27.10.2025: Antwort von GuteFrage; aus unserer Sicht sachliche Bestätigung der Ungleichbehandlung.Mai/Juni 2026: Gruppe wieder unter „Alle Gruppen“ sichtbar, jedoch nicht unter „beliebteste Gruppen“.Juni 2026: Öffentliche Zweifel mehrerer Nutzer an unserer Darstellung / Beleglage.01.07.2026: Gruppenbeitrag mit Nachweis des E-Mail-Eingangs ohne Veröffentlichung des Inhalts.01.07.2026: Löschung dieses Beitrags durch GuteFrage.02.07.2026: Beschwerde gegen Löschung abgelehnt.