Das Jobcenter verweigert die Kosten der Unterkunft (KdU): Dürfen die das?
Die Begründung ist, dass in meinem Mietvertrag von einer 3-Zimmer-Wohnung die Rede ist. Ein früherer Hausbesuch des Jobcenters (vor meinem Einzug) jedoch eine 6-Zimmer-Wohnung ergeben hat. Es handelt sich hierbei um einen Irrtum meines Vermieters. Ob die Wohnung nun 3 oder 6 Zimmer hat, spielt jedoch keine Rolle, da ich dort sowieso nur ein WG-Zimmer und nicht die komplette Wohnung gemietet habe. Und das steht auch so im Mietvertrag. Für die Anzahl meiner Mitbewohner kann ich ja nichts. Schon seit Monaten verweigert mir das Jobcenter die Kosten der Unterkunft, obwohl ich nachweislich jeden Monat die Miete an meinen Vermieter überweise.Des Weiteren droht mir das Jobcenter damit, auch den Regelsatz einzustellen mit der Begründung, dass ich mich angeblich nur sporadisch im Landkreis aufhalten würde. Sie sehen anhand meiner Kontoauszüge, dass ich jeden Tag in Hamburg bin und dort auch einkaufe (ich zahle mit Karte). Was ich ja auch darf. Hamburg ist 30-60 Min. mit der S-Bahn entfernt. Wo steht geschrieben, dass ich mein Geld nur im Landkreis ausgeben und mich auch nur dort aufhalten darf?Mir kommt es so vor, als würde das Jobcenter nur nach absurden Gründen suchen, kein Geld mehr zahlen zu müssen.Ich habe bereits Widerspruch gegen den Bescheid eingereicht. Dieser wurde vom Jobcenter verweigert. Daher habe ich jetzt eine Klage beim Sozialgericht eingereicht, dessen Verfahren noch ausständig ist.Denkt Ihr, ich habe gute Chancen den Fall zu gewinnen oder kann es auch passieren, dass das Sozialgericht zu Gunsten des Jobcenters entscheidet, nur weil die Anzahl meiner Mitbewohner nicht ganz klar ist?