Ersetzt ein Händler Folgeschäden am iPhone bei nachweislich defektem Ersatzakku?
Ich habe bei meinem iPhone SE 2020 den Akku gegen ein Modell von FixPremium (FIXB-IP13) getauscht. Der Einbau erfolgte bei offenem Gehäuse zur Funktionsprüfung.Direkt nach dem Anschließen zeigten sich massive Instabilitäten und Bootloops.Ein Wiederherstellungsversuch endet reproduzierbar mit dem Apple-Fehlercode 2010 („Unexpected device state 'Recovery' expected 'RestoreOS'“).Die technische Vermutung ist eine unzureichende Spannungsstabilität des Akkus, die einen Hardware-Abbruch (Panic) auf dem Logicboard beim Schreibvorgang ausgelöst hat.Der Händler hat den Defekt des Akkus offiziell bestätigt („Vada popisovaná zákazníkom sa prejavila“ – der vom Kunden beschriebene Mangel trat auf) und den Kaufpreis für den Akku erstattet. Da das Gerät vor dem Tausch einwandfrei lief, stellt sich die Frage: Habe ich eine realistische Chance, auch den Wert des nun defekten iPhones vom Händler einzufordern, oder lehnen diese Folgeschäden bei Eigenreparaturen grundsätzlich ab?