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Grüne/Linke rufen zu Verhinderung von AfD-Parteitag auf?

Philippus1990 · Erstellt: 11.06.2026, 16:35

Parteien sind nach § 9 Abs. 1 Parteiengesetz dazu verpflichtet regelmäßig Parteitage abzuhalten. Entsprechende Zusammenkünfte sind durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach § 8 Abs. 1 GG geschützt.
Aktuell rufen Linke trotzdem zur Verhinderung des AfD-Bundesparteitages am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt auf. Hier etwa in einer Rundmail der Kreisverbands Köln der Grünen:

Und hier auf der Homepage der baden-württembergischen Linkspartei:

Man will dem politischen Gegner nicht nur die Versammlungsfreiheit streitig machen. Man will verhindern, dass er sich überhaupt als Partei organisieren kann. Viel extremistischer geht es gar nicht. Eigentlich müsste der Verfassungsschutz die Namen aller Teilnehmer erfassen, Fotos und Videos ihrer Aktivitäten machen und Grüne und Linkspartei in den Verfassungsschutzbericht aufnehmen.
Selbstverständlich wird nichts dergleichen passieren. Denn bei Linken wird ein anderer Maßstab als bei Rechten angelegt. Linke haben de facto Narrenfreiheit. Das war auch gut zu erkennen, als der damalige Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) behauptete, dass die "Letzte Generation" mit ihren nötigenden Straftaten zum Ausdruck bringe "wie sehr man dieses System eigentlich respektiert" und dass diese keinesfalls extremistisch sei (siehe hier).
Wie findet Ihr den Aufruf zur Verhinderung des AfD-Parteitages?


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