Frage
Hat man vor Gericht ein Problem wenn man Arbeiten beauftragt hat in einer fremden Wohnung?
Die Frage ist, ob man einen Rechtsstreit mit einem Handwerker alleine wegen diesem unglücklichen Umstand eher vermeiden sollte.Ehemann beauftragt Handwerker für Arbeiten in der vermieteten Wohnung der Ehefrau. Er ist sehr unzufrieden mit der Ausführung und der Rechnung und das ganze müsste nun mit Anwälten geklärt werden. Sollte man das lieber aufgrund der unglücklichen Konstellation vermeiden (weil der Auftraggeber hier ja nicht der Eigentümer der wohnung ist?)