Kann das eine Straftat werden?
Du bist alt und musst bei der Hitze unterwegs sein. Im ÖPNV gibt es Pannen, alles dauert länger. Du bittest - Kreislauf schon echt im Eimer - am Verkaufsschalter um 1/2 Liter Leitungswasser. Man würde Dir Wasser geben, wenn Du eine leere Flasche dabei hättest. Das das nicht der Fall ist, verweigert man Dir die Bitte. Man hätte kein Glas. Alle drei Damen an den Schaltern haben je ein Glas vor dem Computer stehen mit Wasser drinnen. Eine Kundentoilette gäbe es nicht, wo man direkt am Hahn trinken könnte. Auf das Personal-WC dürfen Kunden nicht.Was wäre, die alte Dame bricht zusammen wegen Flüssigkeitsmangel?Dann müsste ein Arzt gerufen werden.Tut das niemand und es bleiben Gesundheitsschäden ... ist das unterlassene Hilfeleistung (§ 218 StGB)?