Un befriste Aufenthaltstitel abgelaufen?
Sehr geehrte Damen und Herren,ich werde mit Ryanair am 01.08.2026 von Baden-Baden nach Agadir fliegen und am 29.08.2026 wieder nach Baden-Baden zurückkehren.Die Ausländerbehörde Rastatt hat mir eine offizielle schriftliche Bestätigung ausgestellt. Darin wird bestätigt, dass ich im Besitz einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis bin und dass meine Reise trotz des noch auf den alten Reisepass ausgestellten elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.Die Ausländerbehörde bestätigt ausdrücklich, dass ich für die Ein- und Ausreise meinen alten Reisepass, meinen neuen Reisepass sowie die offizielle Bestätigung der Ausländerbehörde verwenden kann. Diese Bestätigung gilt ausdrücklich für den Reisezeitraum 01.08.2026 bis 29.08.2026.Ich bitte Sie daher höflich um eine kurze schriftliche Bestätigung, dass ich mit diesen Dokumenten problemlos einchecken und die Flüge antreten kann.Das heißt gibt hier bei mir keine Probleme