Untersuchungshaft wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen und Bedrohung?
Wenn jemand angenommen in der Innenstadt wahllos Fotos von Frauen unter dem Rock fertigt (nehmen wir an 200 Stück) und es dann später zu einer Konfrontation mit dem Freund von einer fotografierten Frau kommt der den Täter festhalten will um die Polizei zu rufen, der Täter jedoch daraufhin ein Kampfmesser zieht und damit dem Freund droht um daraufhin abzuhauen, jedoch dennoch von der Polizei identifiziert werden kann, ist dann Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr sehr wahrscheinlich, auch wenn der Täter lediglich Bürgergeld bezieht, die Zwangsvollstreckung gegen ihn wegen Schulden läuft (damit kann ausgegangen werden dass er kein Geld fürs fliehen hat) und einen festen Wohnsitz hat und angibt, dass es ihm vor allem darum ging, Zeit zu gewinnen, damit er noch genug Zeit hat um alle seine Fotos in eine Cloud hochzuladen und auf einem USB Stick zu kopieren und diesen irgendwo draußen zu vergraben damit trotz Hausdurchsuchung und Beschlagnahme er seine Wichsvorlagen nicht verliert? Und falls Untersuchungshaft nicht möglich ist, könnte dann der Täter tatsächlich theoretisch sich relativ bald ein weiteres Gebrauchthandy (z.B. mit zerstörten Display für nur 50 €) bei Kleinanzeigen kaufen und erneut exakt gleiche Straftaten begehen und viele solche Strafanzeigen bis zur Hauptverhandlung sammeln?