Frage
Was fällt unter §176a (1)2. (Kindesmiss*rauch!)?
Es geht um folgenden Paragraphen (Stgb):
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
[...]
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 mit Strafe bedroht ist, oder
[...]
ausgeschlossen ist dadurch folgendes:
Welche Straftaten werden dann von dem Absatz (2.) erfasst?
Danke!