Frage

Wie bewertet ihr die Aussage vom Strafverteidiger?

Genial1233 · Erstellt: 18.04.2026, 14:26

Er riet dem Mandanten, vor dem Amtsgericht zunächst vollständig zu schweigen und die Beweisaufnahme abzuwarten, da der Richter seiner Ansicht nach voreingenommen und bereits festgelegt sei. Einlassung wenn überhaupt nur am LG, da ein festgelegter Richter die Einlassung verdrehen kann. Man beginnt am LG sauber.Der Mandat wollte, dass der Verteidiger dann redet auch wenn er schweigt.Der Verteidiger meint : Bringt nichts. Das Gericht ist laut BGH verpflichtet, die Einlassung des Angeklagten zu würdigen. nicht aber anwaltliche Aussagen. Anwaltliche Aussagen sind heiße Luft und werden einen Richter nicht beeinflussen, solange die alternative These nicht vom Angeklagten kommt, der den Sachverhalt kennt.